Der Bundesverband

Der BDÜ ist der größte Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt die Interessen aller Berufsangehörigen, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation die strengen Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllen, sowohl auf Bundesebene als auch international.

Der BDÜ ist Mitglied der Fédération Internationale des Traducteurs (FIT), der internationalen Dachorganisation der nationalen Übersetzerverbände. Er ist außerdem Mitglied des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW), des Instituts für Sachverständigenwesen (lfS) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Der BDÜ wirkt im parlamentarischen Raum auf die einschlägige Gesetzgebung ein und ist in der beim Präsidenten des Deutschen Bundestages geführten Liste der Interessenverbände verzeichnet.

Mehr Informationen zur Organisation des Verbandes: Was ist der BDÜ?

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Zugang zum Dolmetscher- und Übersetzerberuf nicht gesetzlich geregelt. Gebührenordnungen wie für andere Freie Berufe gibt es für Dolmetscher und Übersetzer nicht. Der BDÜ hat sich daher verschiedene Ziele gesetzt, mit denen er eine Vereinheitlichung des Berufsstandes erreichen möchte.

Zentraler Sitz des BDÜ ist die Bundesgeschäftsstelle (BGS) in Berlin. Die Büros befinden sich ab 01.05 in der Uhlandstraße 4-5. Hier laufen bei der Geschäftsführerin des Verbands alle Fäden zusammen.

Der Verband besteht aus dem Bundesvorstand (dem Präsidenten, fünf Vizepräsidenten und der Bundesschatzmeisterin) und 13 Mitgliedsverbänden als regionale oder berufsgruppenspezifische Vertretung. Die Organe des BDÜ arbeiten ehrenamtlich.

Die Mitgliedsverbände vertreten den BDÜ auf Landes- und Bezirksebene oder berufsspezifisch.

Die Mitgliedsverbände bilden die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes, die den Bundesvorstand wählt.

Durch Studentenmitgliedschaften fördert der Verband auch den Berufsnachwuchs.

Der BDÜ hat sich eine für alle Mitglieder verbindliche Berufs- und Ehrenordnung gegeben. Diese regelt die Standespflichten von Übersetzern und Dolmetschern und unterstützt das Bemühen des BDÜ um berufsständisches Verantwortungsbewusstsein seiner Mitglieder.

Für Streitigkeiten zwischen den Organen des BDÜ, zwischen diesen und ordentlichen Mitgliedern oder von Mitgliedern untereinander ist das BDÜ-Ehrengericht zuständig. mehr...

 

 

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