Vorläufige Mitgliedschaft

Absolventen der in jüngerer Zeit neu geschaffenen Masterstudiengänge im Fachbereich Translation können als ordentliche Mitglieder in den BDÜ aufgenommen werden. Absolventen der Bachelor-Studiengänge werden, je nach Art des Studiums, unter Umständen zunächst für zwei Jahre als vorläufige Mitglieder aufgenommen. Um eine ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben sind sie ggf. verpflichtet, innerhalb der für den BDÜ geltenden Fristen den Nachweis ihrer beruflichen Qualifikationen nach den bundeseinheitlichen Aufnahmerichtlinien des BDÜ zu erbringen. Ausschlaggebend ist hierbei die Beantwortung der Frage, ob im Bacherlorstudium bereits das Übersetzen von Fachtexten in einem ausreichenden Maße gelehrt wird.

In den bundeseinheitlichen Aufnahmebedingungen heißt es dazu:
„Bewerber, die an einer in- oder ausländischen Hochschule ein Bachelorstudium mit Anteilen zum Übersetzen und/oder Dolmetschen erfolgreich abgeschlossen haben und über zwei Jahre Weiterbildungsveranstaltungen entsprechend den Empfehlungen des BDÜ zum Übersetzen und/oder Dolmetschen sowie Referenzen ihrer Tätigkeit als Übersetzer und/oder Dolmetscher ausreichend nachweisen können”, werden als ordentliche Mitglieder aufgenommen.

Siehe dazu auch §5 der Satzung des BDÜ Landesverbandes Sachsen.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

 

 

 

 

 

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