Ausbildung

Die Komplexität des Berufs und die Voraussetzungen für eine qualifizierte Berufsausübung werden häufig unterschätzt. Sehr gute Fremdsprachenkenntnisse sind nur ein Aspekt, reichen aber bei weitem nicht nicht aus. Fundierte Kenntnisse in einem oder mehreren Fachgebieten, eine hohe interkulturelle Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zum professionellen Umgang mit modernen Computertechnologien sind bei der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer unabdingbar.

Daher werden bei der Ausbildung zum Dolmetscher und Übersetzer Schwerpunkte in diesen Bereichen gesetzt und folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt: Grundlegende Techniken des Dolmetschens und Übersetzens (die erforderlichen Sprachkenntnisse werden in den meisten Fällen vorausgesetzt), Fachübersetzen/ Fachdolmetschen, Landeskunde, vertiefte Kenntnisse in einem oder zwei Sachfächern, Terminologiearbeit und Sprachdatenverarbeitung. Die Ausbildung an den Hoch- und Fachhochschulen wird durch das Studium der Sprach-, Übersetzungs- und Dolmetschwissenschaft untermauert.

Dolmetscher und Übersetzer werden an verschiedenen Ausbildungsinstituten in Sachsen oder bundesweit ausgebildet, in der Regel handelt es sich um Hochschulen und Fachhochschulen. In den verschiedenen Studiengängen werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt, was sich auch in der Vielzahl möglicher Abschlüsse wiederspiegelt. 

Darüber hinaus kann bei den Prüfungsämtern der einzelnen Bundesländer eine Staatliche Prüfung abgelegt werden, auf die z.B. eine Ausbildung an einer Fachakademie vorbereitet.

Für den gerichtlich-behördlichen Bereich bestellen je nach Bundesland die Oberlandesgerichte oder Landgerichte allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die ihre fachliche Qualifikation mit einem einschlägigen Abschluss oder in einer Prüfung und ihre persönliche Integrität mit einem Führungszeugnis nachgewiesen haben. In Sachsen erfolgt die Beeidigung durch das Oberlandesgericht Dresden.

 

 

 

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