Voraussetzungen

Persönliche Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder berufliche Niederlassung oder ständiger Wohnsitz in Sachsen
  • Volljährigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit

Als persönlich unzuverlässig gilt beispielsweise eine Person, die durch Krankheit oder Sucht für längere Zeit an der Ausübung ihres Berufes gehindert ist oder aber sich im Vermögensverfall befindet bzw. auf Grund unzureichender wirtschaftlicher Verhältnisse die Zwecke eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens gefährden könnte.

Fachliche Voraussetzungen

Darüber hinaus muss jeder Bewerber zur Gewährleistung der Qualität auch seine fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch die Vorlage eines einschlägig anerkannten Abschlusses als Dolmetscher und/oder Übersetzer, d.h. ein in Deutschland abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens 7 Semestern Regelstudienzeit. Wurde der sprachbezogene Abschluss im Ausland erworben, so wird eine Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst benötigt.

Für Bewerber ohne einschlägigen Abschluss besteht die Möglichkeit, ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung für Dolmetscher und/oder Übersetzer (Staatliche Prüfung) an der Sächsischen Bildungsagentur oder entsprechenden Prüfungsämtern in anderen Bundesländern nachzuweisen. In Ausnahmefällen ist nach dem Sächsischen Dolmetschergesetz auch eine Zuerkennung der fachlichen Eignung ohne Prüfung möglich.

Detailliertere Informationen zu speziellen Voraussetzungen finden Sie im Sächsischen Dolmetschergesetz sowie im Internet unter Amt24.

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