Beeidigte Dolmetscher und Übersetzer

Gerichtsdolmetscher und -übersetzer, in unserem Verzeichnis mit § gekennzeichnet, sind mit ihrer Beeidigung auf der Grundlage des Sächsischen Dolmetschergesetzes vom 25. Februar 2008 berechtigt und im angemessenen Rahmen verpflichtet, für Gerichte, Notariate, Standesämter, Polizei und andere Behörden auf der Grundlage einer namentlichen Anforderung tätig zu werden. Unter Berufung auf diesen Eid dürfen sie für diese Einrichtungen dolmetschen oder amtliche Dokumente übersetzen.

Darüber hinaus sind sie berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen, was umgangssprachlich häufig als „Beglaubigung” von Dokumenten bezeichnet wird.

Für Unternehmen, aber auch Privatpersonen kann dies z.B. für die Übersetzung juristisch relevanter Dokumente (Urkunden, Verträge usw.) notwendig sein. In diesem Fall markieren Sie bei der Suche in unserer Datenbank bitte das §-Symbol.

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